Gesetze › EinSiG › Teil 2 Entschädigung der Einleger› Kapitel 3 Entschädigungsverfahren § 16 EinSiG Forderungsübergang bei Entschädigung Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über. Einlagensicherungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15 Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung § 17 Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme