§ 10 EinwV
Anerkennungsvoraussetzungen
Ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung wird auf Antrag anerkannt, wenn er
- 1.
die Anforderungen des Teils 2 erfüllt und
- 2.
ein Sicherheitskonzept nach § 12 vorgelegt hat.
Einwilligungsverwaltungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle