Gesetze › EinwV › Teil 3 Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung § 13 EinwV Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung Die zuständige Stelle führt ein öffentliches Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Einwilligungsverwaltungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Sicherheitskonzept § 14 Anzeige von Änderungen