Gesetze › eKFV § 9 eKFV Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Personenbeförderung und Anhängerbetrieb § 10 Zulässige Verkehrsflächen