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§ 4 ElekAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen
- a)
Energie- und Gebäudetechnik oder
- b)
Automatisierungs- und Systemtechnik sowie
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- 2.
Planen und Organisieren der Arbeit,
- 3.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
- 5.
Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
- 6.
Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
- 7.
Analysieren technischer Systeme,
- 8.
Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an elektrischen Anlagen und Geräten,
- 9.
Analysieren und Beheben von Fehlern sowie Instandhalten von Geräten und Systemen,
- 10.
Montieren und Installieren von Bauteilen, Baugruppen und Geräten,
- 11.
Montieren und Installieren von Netzwerken sowie
- 12.
Aufbauen und Prüfen von Steuerungen und Regelungen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind:
- 1.
Konzipieren von Systemen der Energie- und Gebäudetechnik,
- 2.
Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen,
- 3.
Aufstellen und Inbetriebnehmen von elektrischen und elektronischen Geräten,
- 4.
Installieren und Konfigurieren von Gebäudesystemtechnik,
- 5.
Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen und
- 6.
Durchführen von Wiederholungsprüfungen entsprechend geltender Normen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik sind:
- 1.
Konzipieren von Systemen der Automatisierungstechnik,
- 2.
Programmieren, Installieren und Konfigurieren von Automatisierungssystemen,
- 3.
Parametrieren und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen und
- 4.
Prüfen, Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt.