Gesetze › ElekZeugnV § 3 ElekZeugnV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft. Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Berlin-Klausel Schlußformel