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§ 5 EMFV

Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder

Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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