Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle