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Anlage 1 EmsLotsV

(zu § 5 Absatz 3) Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 262, S. 3)

Ort der Übernahme des SeelotsenAnmeldezeit für die Anforderung des Seelotsena) Empfänger der Lotsenanforderung b) UKW-Kanal c) E-Mail d) Telefonnummer e) Telefax-Nummer
1.Von See einlaufende Schiffe
Lotsenversetzposition bei Leuchttonne „GW/TG“Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich zwölf und zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition.a)Lotsenstation Emden (Emslotse Emden)b)VHF 09c)pilotstation@emspilots.ded)+49 4921 24000e)+49 4921 32919
Lotsenversetzposition im Bereich der Leuchttonne „Westerems“Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich zwölf und zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Leuchttonne „Westerems“.a)Lotsenstation Emden (Emslotse Emden)b)VHF 09c)pilotstation@emspilots.ded)+49 4921 24000e)+49 4921 32919
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen voraussichtlich weniger als zwölf Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden.
2.Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe
Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier EmsMindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.a)Lotsenstation Emden (Emslotse Emden)b)VHF 12c)pilotstation@emspilots.ded)+49 4921 24000e)+49 4921 32919

Bei der Anforderung muss die Anfahrtszeit des Seelotsen mit öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt werden. Bei Abfahren in der Zeit zwischen 21 Uhr und 7 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 18 Uhr angezeigt werden.

Ems-Lotsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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