Gesetze › EntgFG § 12 EntgFG Unabdingbarkeit Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden. Entgeltfortzahlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten § 13 Übergangsvorschrift