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§ 9 EntschFinV

Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung

(1)

Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde:

  1. 1.

    Kapital,

  2. 2.

    Liquidität und Refinanzierung,

  3. 3.

    Qualität der Vermögensanlage,

  4. 4.

    Geschäftsmodell und Management sowie

  5. 5.

    Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.

Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.

(2)

Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.

(3)

Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.

Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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