Gesetze › EnWGKostV § 2 EnWGKostV Gebührenhöhe Die Höhe einer zu erhebenden Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage. Energiewirtschaftskostenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Anwendungsbereich § 3 Übergangsregelung