§ 3 EPPSG
Finanzierung aus Bundesmitteln
Einmalige Energiepreispauschalen, die ein Land aufgrund dieses Gesetzes gewährt, werden ihm vom Bund bis zum 31. Dezember 2023 erstattet.
Studierenden-Energiepreispauschalengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle