Gesetze › ErbStG › Abschnitt 2 Wertermittlung § 11 ErbStG Bewertungsstichtag Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Steuerpflichtiger Erwerb § 12 Bewertung