Gesetze › ErbStG › Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung § 25 ErbStG (weggefallen) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins