Gesetze › ErdölFrV 7 § 2 ErdölFrV 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Siebte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Absenkung der Bevorratungspflicht des Erdölbevorratungsverbandes Schlussformel