AdvoCite
§ 11 ERechV
Inkrafttreten
(1)
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 27. November 2018 in Kraft.
(2)
Für subzentrale öffentliche Auftraggeber sowie für Sektorenauftraggeber und für Konzessionsgeber tritt diese Verordnung am 27. November 2019 in Kraft.
(3)
§ 3 Absatz 1 tritt am 27. November 2020 in Kraft.