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§ 3 ERegG

Ziele der Regulierung

Ziele der Regulierung des Eisenbahnsektors sind:

  1. 1.

    die Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen;

  2. 2.

    die Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigten auf dem Gebiet der Eisenbahnmärkte bei der Förderung und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs in den Eisenbahnmärkten sowie die Wahrung der Interessen der Verbraucher;

  3. 3.

    die Förderung von Investitionen der Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen und die Unterstützung von Innovationen;

  4. 4.

    die Förderung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarktes;

  5. 5.

    die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Eisenbahninfrastruktur und

  6. 6.

    die Verkürzung der Reisezeiten im Schienenpersonenverkehr und der durchschnittlichen Transportdauer im Schienengüterverkehr.

Eisenbahnregulierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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