Gesetze › ErgThAPrV § 8 ErgThAPrV Niederschrift Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen. Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Praktischer Teil der Prüfung § 9 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung