Gesetze › ERPBürgschG § 4 ERPBürgschG Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3