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§ 3 ERPBürgschG 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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