Gesetze › ERPBürgschG 2 § 3 ERPBürgschG 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2