AdvoCite

§ 3 ErsDiG

Dienststellen

Die Dienstpflichtigen leisten den Zivildienst in einer dafür anerkannten Beschäftigungsstelle, in einer Zivildienstschule oder in einer Zivildienstgruppe (Dienststellen). Sie können bei dringendem Bedarf auch in der Verwaltung des Zivildienstes beschäftigt werden.

Zivildienstgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved