Gesetze › ErzUrlSoldV § 7 ErzUrlSoldV Die Vorschriften dieser Verordnung sind nur in den Fällen anzuwenden, in denen das Kind nach Inkrafttreten dieser Verordnung geboren wird. Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 § 7a