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ESMFinG
ESM-Finanzierungsgesetz
- § 1Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität
- § 2Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
- § 3Haushalts- und Stabilitätsverantwortung
- § 4Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus
- § 5Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
- § 6Beteiligung durch ein Sondergremium
- § 7Unterrichtung durch die Bundesregierung
- § 8Inkrafttreten