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§ 1 EStDV

Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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