Gesetze › EStDV § 1 EStDV Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Einkommensteuer-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle §§ 2 und 3