Gesetze › EStDV › - Zu § 51 des Gesetzes § 82 EStDV (weggefallen) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 81 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau § 82a Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden