Gesetze › EStSchlEV § 3 EStSchlEV Rundung der Schlüsselzahlen Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden. Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zurechnung der Steuerbeträge an die Gemeinden § 4 Neufestsetzung der Schlüsselzahlen bei kommunaler Neugliederung