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Art. 242 AEUV

ex-Artikel 209 EGV

Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, regelt nach Anhörung der Kommission die rechtliche Stellung der in den Verträgen vorgesehenen Ausschüsse.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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