Art. 250 AEUV
ex-Artikel 219 EGV
Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst.
Die Beschlussfähigkeit wird in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle