Gesetze › DSGVO › Erwägungsgründe ErwGr. 44 DSGVO Die Verarbeitung von Daten sollte als rechtmäßig gelten, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist. Datenschutz-Grundverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle ErwGr. 43 ErwGr. 45