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ErwGr. 17 EuErbVO

Die in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehene Anpassung unbekannter dinglicher Rechte sollte andere Formen der Anpassung im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung nicht ausschließen.

Europäische Erbrechtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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