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ErwGr. 26 EuErbVO

Diese Verordnung sollte ein Gericht nicht daran hindern, Mechanismen gegen die Gesetzesumgehung wie beispielsweise gegen die fraude à la loi im Bereich des Internationalen Privatrechts anzuwenden.

Europäische Erbrechtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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