AdvoCite

ErwGr. 60 EuErbVO

Um den verschiedenen Systemen zur Regelung von Erbsachen in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, sollte diese Verordnung die Annahme und Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden in einer Erbsache in sämtlichen Mitgliedstaaten gewährleisten.

Europäische Erbrechtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved