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ErwGr. 10 EuGFVO

Zur Vereinfachung der Berechnung des Streitwertes sollten dabei Zinsen, Ausgaben und Auslagen unberücksichtigt bleiben. Dies sollte weder die Befugnis des Gerichts, diese in seinem Urteil zuzusprechen, noch die nationalen Zinsberechnungsvorschriften berühren.

Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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