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Art. 27 EuGüVO
Reichweite des anzuwendenden Rechts
Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderem
- a)
die Einteilung des Vermögens eines oder beider Ehegatten in verschiedene Kategorien während und nach der Ehe;
- b)
die Übertragung von Vermögen von einer Kategorie in die andere;
- c)
die Haftung des einen Ehegatten für die Verbindlichkeiten und Schulden des anderen;
- d)
die Befugnisse, Rechte und Pflichten eines oder beider Ehegatten in Bezug auf das Vermögen;
- e)
die Auflösung des ehelichen Güterstands und die Teilung, Aufteilung oder Abwicklung des Vermögens;
- f)
die Wirkungen des ehelichen Güterstands auf ein Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten und Dritten und
- g)
die materielle Wirksamkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand.