Gesetze › EuGüVO › Erwägungsgründe ErwGr. 17 EuGüVO Der Begriff „Ehe“, der sich nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten bestimmt, wird in dieser Verordnung nicht definiert. Europäische Güterrechtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle ErwGr. 16 ErwGr. 18