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ErwGr. 18 EuInsVO

Die Vorschriften über die Rückforderung staatlicher Beihilfen von insolventen Unternehmen, wie sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt worden sind, sollten von dieser Verordnung unberührt bleiben.

Europäische Insolvenzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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