Gesetze › EuInsVO › Erwägungsgründe ErwGr. 89 EuInsVO Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde angehört und hat seine Stellungnahme am 27. März 2013 abgegeben () — Europäische Insolvenzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle ErwGr. 88 Art. 1 Anwendungsbereich