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Art. 33 EUV

ex-Artikel 18 EUV

Der Rat kann auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen. Der Sonderbeauftragte übt sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters aus.

Vertrag über die Europäische Union · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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