Diese Verordnung gilt nur für nach ihrem Inkrafttreten ergangene Entscheidungen, gerichtlich gebilligte oder geschlossene Vergleiche und aufgenommene oder registrierte öffentliche Urkunden.
Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle