Die für die Nachprüfung der Einhaltung der prozessualen Mindestvorschriften zuständigen Gerichte sollten gegebenenfalls eine einheitliche Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel ausstellen, aus der die Nachprüfung und deren Ergebnis hervorgeht.
Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle