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ErwGr. 20 EuVTVO

Dem Gläubiger sollte es frei stehen, eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen zu beantragen oder sich für das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 oder für andere Gemeinschaftsrechtsakte zu entscheiden.

Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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