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ErwGr. 23 EuZVO

Um die Wirksamkeit dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Umstände, unter denen es möglich ist, die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks zu verweigern, auf Ausnahmefälle beschränkt werden.

Europäische Zustellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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