Gesetze › EuZVO › Erwägungsgründe ErwGr. 45 EuZVO Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und hat am 13. September 2019 eine Stellungnahme abgegeben. () Europäische Zustellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle ErwGr. 44 ErwGr. 46