Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle