Gesetze › GRCh › Titel IV SOLIDARITÄT Art. 29 GRCh Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst. Charta der Grundrechte der Europäischen Union · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 28 Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen Art. 30 Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung