ErwGr. 11 Rom I-VO
Die freie Rechtswahl der Parteien sollte einer der Ecksteine des Systems der Kollisionsnormen im Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse sein.
Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle