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ErwGr. 11 Rom I-VO

Die freie Rechtswahl der Parteien sollte einer der Ecksteine des Systems der Kollisionsnormen im Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse sein.

Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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