AdvoCite

ErwGr. 7 Rom II-VO

Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen () (Brüssel I) und den Instrumenten, die das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht zum Gegenstand haben, in Einklang stehen.

Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved