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Art. 4 EuFernsAbkG

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Gesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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