Gesetze › EuFernsAbkG Art. 4 EuFernsAbkG Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Gesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 3 Art. 5