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Art. 3 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlG

(1)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Die Tage, an denen die in Artikel 1 genannten Beschlüsse für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Gesetz zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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