Gesetze › EUObstGemüseDV § 12 EUObstGemüseDV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Ordnungswidrigkeiten